AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BUCHUNGEN UND REISEN
1. Geltungsbereich, Einbeziehung in den Vertrag
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Alexander Bayerl (Veranstalter) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde). Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Alexander Bayerl ausdrücklich zugestimmt hat. Diese AGB gelten für Pauschalreiseangebote und Tagesreiseangebote gemäß § 651 a Abs. 5 Nr. 2 BGB. Für Tagesreiseangebote gelten die Vorschriften der §§ 651 a – y BGB und Art. 250 und 252 EGBGB. Wenn diese Bestimmungen den Kunden bei Tagesreisen benachteiligen, gilt das Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 611 ff. BGB).
1.2. Vertragsbestandteil sind das Angebot des Veranstalters in Form der Auftragsbestätigung und die ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese Informationen dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Bei Abweichungen zwischen Angebot und Auftragsbestätigung wird vorrangig der Inhalt der Auftragsbestätigung Vertragsinhalt, wenn der Veranstalter auf die Abweichungen zum Angebot hingewiesen hat und der Kunde die Annahme der Änderung ausdrücklich erklärt oder die vereinbarte Anzahlung leistet. Ein Vertragsabschluss mit Kunden, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist nur bei Vorliegen eines schriftlichen Einverständnisses des / der Erziehungs-berechtigten möglich.
1.2.1. Angaben in Prospekten, die nicht vom Veranstalter herausgegeben werden, Angaben von Reisevermittlern und Buchungsstellen werden nicht Vertragsinhalt.
1.2.2. Falls der Kunde Buchungen nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Personen vornimmt, haftet er für die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen auch durch diese anderen Personen.
2. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr
2.1. Der Kunde kann seine Eingaben im elektronischen Geschäftsverkehr bis zur Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ korrigieren oder löschen. Mit betätigen dieser Schaltfläche bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Kunde ist 6 Werktage ab Absendung dieses Angebots an das Angebot gebunden.
2.1.2. Der Kunde erhält vom Veranstalter unverzüglich auf elektronischem Weg eine Bestätigung seiner Buchung. Diese Bestätigung begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrags entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Veranstalter kann das Angebot des Kunden annehmen oder ablehnen.
2.1.3. Der Reisevertrag kommt durch den Zugang der Bestätigung des Veranstalters beim Kunden zu Stande.
2.1.4. Der Veranstalter weist darauf hin, dass bei Pauschalreiseverträgen, die als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen werden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern nur die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Auf das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Bezahlung
3.1. Der Veranstalter bietet ausschließlich individuelle Reisen an. Fußend auf grundlegenden Toureninformationen präzisieren spezifische Toureninformationen die jeweilige Reise.
3.2. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Preises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird grundsätzlich 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend dieser Fälligkeit, obwohl der Veranstalter seine Informationspflichten erfüllt hat sowie bereit und in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Die Zahlungspflichten des Kunden für den Fall eines solchen Rücktritts bestimmen sich nach Z. 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Änderungen des Reiseablaufs oder sonstiger Inhalte, die nicht zu einer Preisänderung führen
4.1. Der Veranstalter darf einzelne Inhalte der Reiseleistung auch nach Vertragsabschluss abändern, soweit der Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich verändert wird und diese nachträglichen Änderungen notwendig werden.
4.2. Der Veranstalter unterrichtet den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich, nachdem er Kenntnis von der Notwendigkeit einer Änderung erhalten hat und dokumentiert die Information des Kunden.
4.3. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen, wenn die geänderte Leistung mangelhaft ist. Wenn dem Veranstalter durch die Änderung geringere Kosten bei der ansonsten gleichwertigen Reise entstehen, ist er dem Kunden zur Erstattung des Differenzbetrages gemäß § 651 e im Abs. 2 BGB verpflichtet.
5. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn, Kosten der Stornierung
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter unter der oben angegebenen Anschrift in Textform zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Kunde den Rücktritt auch gegenüber dem Vermittler erklären.
5.2. Bei einem Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn oder wenn der Kunde die Reise ohne Rücktritt nicht antritt, verliert der Veranstalter seinen Anspruch auf den Reisepreis. Er hat stattdessen Anspruch auf eine Entschädigung, soweit er den Rücktritt nicht zu vertreten hat. Das gilt auch, wenn am Bestimmungsort der Reise außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Voraussetzung ist, dass der Veranstalter diese Umstände nicht vermeiden kann und die erhebliche Beeinträchtigung trotz aller zumutbaren Vorkehrungen aufgetreten ist.
5.3. Dem Veranstalter stehen folgende Entschädigungen, abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden zu:
5.3.1. Reisen innerhalb des Alpenraums bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.
5.3.2. Reisen außerhalb des Alpenraumes bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 44. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 28. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80 % ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.
5.3.3. Reisen mit Schiffsbeförderung, Eisenbahntransfer oder Flugreisen bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 89. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 44. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 28. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.
5.3.4. Kann der Kunde nachweisen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die oben stehenden Pauschalen entstanden ist, wird die Höhe der Entschädigung dementsprechend angepasst.
5.4. Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der oben stehenden Pauschalen einen höheren, konkret berechneten Schaden unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung von Arbeitskraft und Reiseleistung konkret zu beziffern und geltend zu machen.
5.5. Soweit der Veranstalter wegen eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtetist,leisteterspätestensinnerhalbvon14TagennachZugangderRücktrittserklärung.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden aus § 651 e BGB, vom Veranstalter auf einem dauerhaften Datenträger eine Bestätigung zu erhalten, dass statt des Kunden ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt unberührt. Eine solche Erklärung des Kunden ist rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.7. Der Veranstalter empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung und einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
6. Umbuchungen
6.1. Der Kunde hat nach Vertragsschluss keinen Anspruch auf Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Abreiseortes, der Unterkunft, der Verpflegung, der Beförderung oder sonstiger Leistungen. Wenn eine Umbuchung erforderlich werden sollte, weil der Veranstalter den Kunden vorvertraglich unzureichend oder falsch informiert haben sollte, ist eine Umbuchung aber kostenlos möglich.
Wird außerhalb dieser kostenlosen Umbuchungsmöglichkeit auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vorgenommen,
kann der Veranstalter vom Kunden ein Entgelt für die Umbuchung verlangen. Das Entgelt beträgt mindestens 75 € pro Umbuchungsvorgang, entstehen dem Veranstalter durch die Umbuchung zusätzliche Kosten, trägt der Kunde auch diese nachgewiesenen zusätzlichen Kosten.
6.2. Wenn der Kunde einzelne im Reisevertrag enthaltene Leistungen nicht in Anspruch nimmt, obwohl der Anbieter zur Erbringung dieser Leistungen bereit und in der Lage ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Etwas anderes gilt nur, wenn der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrags berechtigt gewesen wäre.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Sobald feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl einer Reise nicht erreicht wird, erklärt der Veranstalter unverzüglich den Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl gegenüber dem Kunden. Ein Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Reise. Wird die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz einer Abmahnung des Veranstalters die Reiseveranstaltung oder seine Mitreisenden erheblich stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass eine fristlose Kündigung des Vertrags gerechtfertigt ist.
8.2. Kündigt der Veranstalter berechtigt fristlos, behält er seinen Anspruch auf den Reisepreis. Der Veranstalter muss sich den Wert der ersparten Aufwendungen und Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
9. Pflichten des Kunden
9.1. Der Kunde muss den Veranstalter oder seinen Reisevermittler informieren, wenn er notwendige Reiseunterlagen nicht innerhalb einer vom Veranstalter mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Wenn die Reise mangelhaft erbracht wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Wenn der Kunde Mängel nicht anzeigt, kann der Kunde weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, Mängelansprüche unverzüglich vor Ort gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Ist kein Vertreter des Veranstalters vor Ort, sind etwaige Mängel unter den mitgeteilten Kontaktdaten des Veranstalters mitzuteilen. Der Kunde kann Mängel auch gegenüber seinem Reisevermittler unverzüglich vor Ort anzeigen.
9.3. Der Veranstalter wird für Abhilfe sorgen, sofern das möglich ist. Reisevermittler sind nicht befugt, Ansprüche gegenüber dem Veranstalter anzuerkennen.
9.4. Wenn der Kunde den Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651 e Abs. 2 BGB bezeichneten Art kündigen will, muss er dem Veranstalter vor Ausspruch der Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn Abhilfe vom Veranstalter verweigert ist oder nicht möglich ist.
9.5. Beschädigungen und Verlust von Gepäck im Zusammenhang mit Flugreisen sind vom Reisenden nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (P.I.R.) bei der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Der Veranstalter kann Erstattungsansprüche ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäcksbeschädigung innerhalb von 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich zu Schadensanzeige ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck vom Kunden unverzüglich beim Veranstalter oder seinem Reisevermittler anzuzeigen.
10. Gefahren und Herausforderungen des Bergsteigens
10.1. Auch wenn die Besteigung von Bergen unter der Leitung eines Berg- und Skiführers mit entsprechender Zulassung für das Reiseziel erfolgt, erfordern die Reisen Eigenverantwortung und das Vorhandensein der körperlichen, technischen sowie mentalen Voraussetzungen für die Durchführung der Reise beim Kunden.
Diese Voraussetzungen sowie spezifische Anforderungen und Empfehlungen sind stets Teil der Toureninformationen.
10.2. Es bleibt dem staatlich geprüften Berg- und Skiführer vorbehalten, geplante Touren in Abhängigkeit von den Kenntnissen und konditionellen Voraussetzungen der Teilnehmer oder wegen unvorhergesehener Umstände abzuändern. Zu diesen unvorhergesehenen Umständen zählen insbesondere aber nicht ausschließlich Lawinengefahr, extreme Witterungsverhältnisse oder Verletzung bzw. Erschöpfung eines Teilnehmers.
11. Haftungsbeschränkung
11.1. Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit auch bei fahrlässiger Herbeiführung dieser Schäden unbegrenzt. Für alle anderen Schäden, die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist die Haftung auf den dreifachen Preis der Reise beschränkt.
11.2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, für Personenschäden oder Sachschäden im Zusammenhang mit vermittelten Fremdleistungen, wenn diese Leistungen im Angebot und der Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und der Veranstalter dieser Fremdleistungen mit Namen und Anschrift bekannt gegeben wurde.
11.3. Der Veranstalter haftet aber, wenn dem Kunden ein Schaden aus einer Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters entsteht.
11.4. Ansprüche nach § 651 i Abs. 3 Nr. 2, Nr. 4-7 BGB muss der Kunde direkt gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Die Geltendmachung über einen Reisevermittler ist möglich, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die Ansprüche sind in Textform geltend zu machen.
12. Informationspflicht bei Flugreisen
12.1. Der Veranstalter informiert den Kunden bei der Buchung entsprechend der EU- Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle für die gebuchte Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Sofern die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, ist der Veranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu benennen, die den Flug wahrscheinlich ausführen wird. Sobald feststeht, welche Fluggesellschaft die Leistung erbringt, informiert der Veranstalter den Kunden unverzüglich. Das gilt auch bei einem Wechsel der Fluggesellschaft.
13. Sonstige Voraussetzungen der Reise
13.1.DerVeranstalter informiert den Kunden über Einreisevorschriften des Bestimmungslandes, Pass- und Visaerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Erfordernisse spätestens bei Bestätigung der Reise.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und das Mitführen aller notwendigen Reisedokumente. Das gilt auch für eventuell erforderliche Impfungen und das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa und für Nachteile, die dem Kunden aus der Nichtbeachtung von Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Erfordernissen entstehen.
14. Streitbeilegung, Rechtswahl, Gerichtsstandvereinbarung
14.1. Der Veranstalter nimmt nicht an einer freiwilligen Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern teil.
14.2. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der EU oder Bürger der Schweiz sind, wird für das Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung von deutschem Recht vereinbart. Solche Kunden können den Veranstalter ausschließlich an seinem Sitz verklagen.
14.3. Verklagen des Veranstalters gegen Kunden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters Gerichtsstand.
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